Mücheln (Geiseltal) ist eine Stadt südwestlich des Geiseltalsees im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
8513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06249,06255 (Wünsch),06268 (Langeneichstädt, Oechlitz),06632 (Branderoda, Gröst)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
034632 (Branderoda, Oechlitz), 034633 (Gröst), 034636 (Langeneichstädt, Wünsch)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mücheln (Geiseltal)
Markt 1
06249 Mücheln
2. Einwohnermeldeamt Mücheln
Markt 1
06249 Mücheln
3. Ordnungsamt Mücheln
Markt 1
06249 Mücheln
Gemeinde Mücheln (Geiseltal) – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.